- Löschungsvormerkung
- ⇡ Vormerkung im ⇡ Grundbuch, die die künftige ⇡ Löschung eines Rechts (z.B. einer rangbesseren ⇡ Hypothek bei Rückzahlung) sichert.- Vgl. auch ⇡ Löschungsanspruch.
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Löschung — 1Lọ̈|schung, die; , en: das Löschen, Tilgen: die L. der Firma aus dem Handelsregister. 2Lọ̈|schung, die; , en: das Löschen einer Ladung. * * * I Löschung (Extinktion): in der Lernpsychologie … Universal-Lexikon
Löschungsanspruch — das Recht eines Gläubigers einer ⇡ Hypothek, vom Eigentümer die Aufhebung einer vor oder gleichrangigen Hypothek zu verlangen (§ 1179a, b BGB). Der L. ist wie eine ⇡ Löschungsvormerkung gesichert … Lexikon der Economics
Vormerkung — 1. Begriff: Vorläufige Eintragung im ⇡ Grundbuch zur Sicherung einer künftigen Eintragung eines Rechtes (§§ 883 888 BGB). Voraussetzungen sind a) materiell: Ein Anspruch auf Änderung der Rechtslage eines Grundstücks, z.B. aufgrund eines ⇡… … Lexikon der Economics