Löschungsvormerkung

Löschungsvormerkung
Vormerkung im  Grundbuch, die die künftige  Löschung eines Rechts (z.B. einer rangbesseren  Hypothek bei Rückzahlung) sichert.
- Vgl. auch  Löschungsanspruch.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Löschung — 1Lọ̈|schung, die; , en: das Löschen, Tilgen: die L. der Firma aus dem Handelsregister. 2Lọ̈|schung, die; , en: das Löschen einer Ladung. * * * I Löschung   (Extinktion): in der Lernpsychologie …   Universal-Lexikon

  • Löschungsanspruch — das Recht eines Gläubigers einer ⇡ Hypothek, vom Eigentümer die Aufhebung einer vor oder gleichrangigen Hypothek zu verlangen (§ 1179a, b BGB). Der L. ist wie eine ⇡ Löschungsvormerkung gesichert …   Lexikon der Economics

  • Vormerkung — 1. Begriff: Vorläufige Eintragung im ⇡ Grundbuch zur Sicherung einer künftigen Eintragung eines Rechtes (§§ 883 888 BGB). Voraussetzungen sind a) materiell: Ein Anspruch auf Änderung der Rechtslage eines Grundstücks, z.B. aufgrund eines ⇡… …   Lexikon der Economics

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